Gestützt auf Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1) und Art. 139 des Planung- und Baugesetzes (sGS 731.1) liegen vom 12. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 im koordinierten Verfahren öffentlich auf:

- Teilstrassenplan Buggrütistrasse

- Baugesuch Nr. 2024-0097 für den Neubau von vier Doppel-Einfamilienhäusern mit Tiefgarage, Umgebungsgestaltung und Erschliessung auf Parz. Nrn. 839, 840 un 841, Buggrüti

- Baugesuch Nr. 2025-0063 für den Neubau von zwei Doppel-Einfamilienhäusern mit Umgebungsgestaltung auf Parz. Nr. 836, Buggrüti

Die Plan- und Projektunterlagen liegen im Vorraum der Gemeindeverwaltung Benken bzw. im Büro Bauamt zur Einsichtnahme auf. Schriftliche und begründete Einsprachen können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Benken, Dorfplatz 3, 8717 Benken, eingereicht werden.