Fakultatives Referendum gestützt auf Art. 23 und 73 Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Benken (abgekürzt GO)

Im Zusammenhang mit der Bildung einer gemeinsamen regionalen Bevölkerungsschutzorganisation in Ablösung der bisherigen lokalen und regionalen Bevölkerungsschutzorganisationen bzw. Führungsstäbe wird dem fakultativen Referendum unterstellt:

Gegenstand:
Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Amden, Benken, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Rapperswil-Jona, Schänis, Schmerikon, Uznach und Weesen betreffend Bevölkerungsschutzorganisation Region Zürichsee-Linth,

verbunden mit der Aufhebung der Vereinbarung zwischen den Politischen Gemeinden Amden, Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis und Weesen betreffend den Regionalen Bevölkerungsschutz Speer/Regionaler Führungsstab (RFS Speer)

Beschluss des Gemeinderates
Gemeinderat Benken vom 21. Oktober 2025

Referendumsfrist
Montag, 12. Januar 2026, bis Freitag, 20. Februar 2026 (40 Tage)

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage:
Gemeindeverwaltung Benken, Gemeinderatskanzlei (Büro Nr. 9), Dorfplatz 3, 8717 Benken

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
300 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist gemäss Gemeindeordnung und dem kantonalen Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1) dem Gemeinderat Benken, Dorfplatz 3, 8717 Benken, einzureichen.