Die Gebühren für Dienstleistungen des Einwohneramtes der politischen Gemeinde Benken sind seit dem Jahr 2013 unverändert gleich hoch. Gebühren werden, anders als Steuern, verursachergerecht erhoben. Wer eine Dienstleistung wünscht, hat dafür eine Gebühr gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege zu entrichten. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Leistungs- und Aufgabenüberprüfung beschlossen, die Gebühren nach 13 Jahren zu überprüfen und anzupassen.
Für einzelne Dienstleistungen, wie z.B. eine Lebensbescheinigung oder Bestätigungen für Bergbahnen und SBB, sind neu kostenpflichtig. Andere Dienstleistungen, wie z.B. eine Unterschriftsbeglaubigung, Archivnachforschungen oder Auskünfte über Beistandschaften, werden angepasst. Für aufwändige Auskünfte kann eine Gebühr nach Zeitaufwand verrechnet werden. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. März 2026. Die angepassten Gebühren sind auf der Webseite www.benken.ch ersichtlich.