Täglich werden in der Schweiz rund 700 Blutspenden benötigt, um die medizinische Versorgung mit Blut und Blutprodukten sicherzustellen, und das an 365 Tagen im Jahr. Trotz intensiver Forschung ist es bisher nicht möglich, Blut in seiner ganzen Komplexität künstlich herzustellen. Deshalb bleibt die freiwillige Blutspende unverzichtbar.
Weit verbreitet ist die Vorstellung, dass Blut hauptsächlich für Unfallopfer benötigt wird. Tatsächlich hilft Ihre Spende aber vor allem Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheiten: bei Krebsbehandlungen, grösseren Operationen, Verbrennungen, Komplikationen
bei Geburten oder chronischen Knochen- und Gelenkerkrankungen.
Neue Blutspenderegeln ab 1. Februar 2026
Ab dem 1. Februar 2026 gelten in der Schweiz neue Blutspendekriterien: Personen mit früherer Bluttransfusion, längerem Aufenthalt im Vereinigten Königreich (UK) oder gewissen medizinischen Eingriffen sind neu zur Blutspende zugelassen. Grund dafür sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die klar zeigen, dass das Risiko einer Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) über Blut heute als äusserst gering gilt.
Was ändert sich konkret?
1. Nach Bluttransfusion ist Spenden möglich
Wer eine Bluttransfusion erhalten hatte, durfte bisher gar nicht mehr spenden. Neu gilt: Nach einer erhaltenen Bluttransfusion müssen Sie jeweils nur noch vier Monate warten, bevor Sie Blut spenden dürfen. Das gilt unabhängig vom Land, in dem die Transfusion erfolgte.
2. Nach UK-Aufenthalten entfällt der Ausschluss
Längere Aufenthalte im Vereinigten Königreich (UK) zwischen 1980 und 1996 waren bisher ein dauerhafter Ausschlussgrund für die Blutspende. Diese Einschränkung entfällt und Sie können ohne Wartefrist wieder spenden.
3. Blutspenden nach neurochirurgischen Eingriffen in der Schweiz möglich
Bisher waren neurochirurgische Eingriffe mit Eröffnung der Dura Mater (z. B. bei Operationen am Gehirn oder Rückenmark) ein dauerhafter Ausschlussgrund. Neu dürfen Sie nach einer Wartefrist von 12 Monaten wieder Blut spenden, sofern der Eingriff in der Schweiz erfolgt ist.
4. Zahnimplantate nach 1993 in der Schweiz:
Wer nach 1993 in der Schweiz ein Zahnimplantat erhalten hat, kann wieder spenden. Die Wartefrist dauert dabei mindestens zwei Wochen, je nach Eingriff.
Warum wurden die Regeln angepasst?
Die bisherigen Regelungen basierten auf dem Risiko einer Übertragung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) durch Blut. Zwischen 1980 und 1996 bestand im Vereinigten Königreich ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Prionen. Auch Bluttransfusionen und bestimmte Eingriffe galten als potenzielle Risikofaktoren. Da vCJK tödlich verläuft und eine lange Inkubationszeit aufweisen kann, galten seither vorsorglich strikte Ausschlüsse zum Schutz der Empfängerinnen und Empfänger. In der Schweiz ist bis heute kein Fall von vCJK gemeldet. Zudem zeigen internationale Daten seit vielen Jahren keine transfusionsbedingten Übertragungen mehr.
Sicherheit bleibt oberste Priorität
Eine Fachgruppe vCJK, bestehend aus Spezialistinnen und Spezialisten für Transfusionsmedizin und Infektiologie, hat aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, einer verbesserten epidemiologischen Datenlage und internationaler Entwicklungen eine umfassende Risikoneubewertung vorgenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass das Risiko einer Übertragung durch Bluttransfusion heute als äusserst gering eingestuft wird.