Für einzelne Dienstleistungen, wie z.B. eine Lebensbescheinigung oder Bestätigungen für Bergbahnen und SBB, sind neu kostenpflichtig. Andere Dienstleistungen, wie z.B. eine Unterschriftsbeglaubigung, Archivnachforschungen oder Auskünfte über Beistandschaften, werden angepasst. Für aufwändige Auskünfte kann eine Gebühr nach Zeitaufwand verrechnet werden. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. März 2026.