Das Protokoll der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Benken liegt gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) vom 27. April 2026 bis 11. Mai 2026 im Büro Nr. 9 der Gemeinderatskanzlei Benken öffentlich auf. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.
Das Protokoll der ausserordentlichen Bürgerversammlung ist auch auf der Internetseite www.benken.ch einsehbar.