Das Protokoll der Bürgerversammlung der politischen Gemeinde Benken liegt gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) vom 29. April 2025 bis 12. Mai 2025 im Büro Nr. 9 der Gemeinderatskanzlei Benken öffentlich auf. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.

Das Protokoll der Bürgerversammlung ist auch auf der Internetseite www.benken.ch einsehbar.