Für folgende Gräber und Urnenfelder ist die gesetzliche Grabesruhe (20 Jahre bei Erdbestattungen / 10 Jahre bei Urnenfeldern / 10 Jahre bei Urnenerdgräber) abgelaufen:
- Erdgräber (von Hämmerli Beat bis Küng-Kühne Sophia Paulina)
- Urnenfelder (von Kühne-Moser Johann Oskar bis Landolt-Zwicki Walter)
Die Gräber sind durch die Angehörigen nach Ostern, d.h. ab 22. April 2025 bis spätestens 27. April 2025, vollständig zu räumen. Dabei wird gebeten, persönliche Gegenstände wie Weihwassergeschirr, Blumenschalen, etc. zu entfernen. Die Grabsteine dürfen nur in Absprache mit dem Bestattungsamt entfernt werden.
Die Gemeinde lehnt jegliche Verantwortung und Haftung über die Räumung der Gräber ab.
Über nicht geräumte Gräber wird nach genannter Frist kostenlos verfügt.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Benken (055 293 30 49).