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28.04.2025
Mitwirkungsverfahren: Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan inkl. Fuss-, Wander- und Radwegplan
Publ.-Nr.:
00.203.213
Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision bis spätestens 2027 zu überarbeiten. Aus diesem Grund wird der Gemeindestrassenplan einer Gesamtüberarbeitung unterzogen. | Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung gemäss Art. 33bis Strassengesetz (StrG, sGS 732.1) Stellung zu nehmen:...