Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, ihre Strassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision bis spätestens 2027 zu überarbeiten. Die politische Gemeinde Benken hat aus diesem Grund den Gemeindestrassenplan einer Gesamtüberarbeitung unterzogen. Der Gemeinderat Benken hat am 23. Juni 2026 in Anwendung von Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen:
Gesamtüberarbeitung Gemeindestrassenplan inkl. überarbeitetem Fuss-, Wander- und Radwegplan
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 13. Juli 2026 bis 11. August 2026 im Gemeindehaus Benken, Gemeinderatskanzlei, Büro 9, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können während dieser Frist auch digital unter www.benken.ch eingesehen werden.
Es werden keine persönlichen Anzeigen versendet.
Gegen den Erlass kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Benken, Dorfplatz 3, 8717 Benken, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.