Einerseits müssen gemäss Gesuch des Revierförsters zwei dürre Eschen im Naturschutzgebiet S19 (beim Areal Mahr) und gemäss Antrag der Linthebene-Melioration die Linde beim 5. Gang gefällt werden. Die Bäume sind teilweise abgestorben oder mit Pilzen befallen. Abgehende Äste oder Brüche bilden eine Gefahr.

Die beiden Eschen und die Linde sind als Solitär-Hochstammbäume in der Schutzverordnung der Gemeinde Benken geschützt. Die Beseitigung von natur- und kulturlandschaftlichen Besonderheiten bzw. über die Pflegemassnahmen hinausgehende Veränderungen sind bewilligungspflichtig. Abgehende Bäume, welche aufgrund einer Bewilligung beseitigt werden müssen, sind durch eine standortgerechte Neupflanzung zu ersetzen. Der Gemeinderat hat die Bewilligungen zur Fällung aufgrund der Notwendigkeit erteilt und gleichzeitig die Ersatzpflanzung verlangt.