Gemäss Gemeindegesetz lag das Protokoll der Bürgerversammlung vom 13. April 2026 vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d.h. vom 27. April 2026 bis 11. Mai 2026 bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf. Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen.

Somit ist das Verfahren der diesjährigen Bürgerversammlung abgeschlossen. Die Jahresrechnung 2025 ist genehmigt und das Budget für dieses Jahr gesprochen. Zudem wurden die Kredite bewilligt für das Projekt Sanierung der Rietstrasse (Abschnitt Rötlistrasse bis Rietsporthalle), Projekt Sanierung der Haldenstrasse (Abschnitt Spielplatz Halden bis Büchelstrasse) sowie für das Projekt für die Versorgungssicherheit, Leistungskapazitäten und Spannungsstabilität im Rahmen der Netzzielplanung 2030 der Elektrizitätsversorgung Benken.

An der Bürgerversammlung wurden unter dem Traktandum «Allgemeine Umfrage» zudem zwei Anträge gestellt, die in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fallen. Sie wurden an der Versammlung beraten und anschliessend als Auftrag (Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussentwurfs) an den Gemeinderat gewiesen.

Antrag 1 lautete wie folgt:

Der Gemeinderat ist beauftragt, das Projekt «Neubau Turnhalle und Schulraumerweiterung» vom 03.11.2025 zu überarbeiten. Ohne Veränderung der Architektur und der Formsprache sollen mögliche Einsparungen ermittelt werden. Dieses Projekt soll der Bürgerschaft erneut vorgelegt werden.

Der Gemeinderat hat nun die Aufgabe, sich diesem Auftrag anzunehmen.

Unabhängig davon hat der Gemeinderat im Budget 2026 vorgesehen, alternative Lösungen für das abgelehnte Bauprojekt «Neubau Schulraum und Turnhalle» zu prüfen. Der Bedarf an zusätzlichem Schulraum besteht weiterhin. Deshalb sollen die Sanierungskosten des bestehenden Schulhauses Räbli untersucht werden. Im Rahmen einer möglichen Gesamtsanierung müssen auch Themen wie hindernisfreies Bauen, Brandschutz, Absturzsicherungen und Erdbebensicherheit berücksichtigt werden. Zudem werden die Kosten für einen neuen Schulkubus auf dem Schulareal für die notwendigen Schulräumlichkeiten ermittelt.

Mit dieser neuen Ausgangslage erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die gewünschten Vergleichsmöglichkeiten. Dadurch können sie eine fundierte Entscheidung darüber treffen, welche Lösung künftig verfolgt werden soll. Der Gemeinderat wird nach Vorliegen der ermittelten Zahlen wieder informieren. n

Der zweite Antrag lautete wie folgt:

Der Gemeinderat ist beauftragt, den Anhang «Finanzbefugnisse» von der rechtskräftigen Gemeindeordnung vom 3. April 2017 zu überarbeiten. In den Finanzbefugnissen muss unter Absatz 2 aufgenommen werden: Für unvorhersehbare und neue Ausgaben: Ur-nenabstimmung: Für über 2,5 Millionen Franken, je Fall

Gemäss Gemeindeordnung entscheidet die Bürgerversammlung heute über Ausgaben von mehr als CHF 300'000. Bisher gibt es keine Obergrenze oder keinen festgelegten Schwellenwert, ab dem eine Urnenabstimmung durchgeführt werden muss.

Mit diesem Antrag soll der Anhang der Gemeindeordnung angepasst werden. Künftig sollen grössere Ausgaben ab CHF 2,5 Mio. der Bürgerschaft zur Abstimmung an der Urne vorgelegt werden.

Der Gemeinderat wird einen Beschlussentwurf zuhanden der Bürgerversammlung ausarbeiten.